Seiteninhalt
Bewohnerparkausweis beantragen
Nr. 99108001001000Da die rechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines Bewohnerparkgebietes in Seesen nicht vorliegen, können keine öffentlichen Parkplätze für Anwohner reserviert werden.
Voraussetzungen
- gemeldeter Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkgebiet
- kein Privatstellplatz vorhanden
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
AG Kommunenredaktion
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal