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Straßenreinigung (Fahrbahnen)

Straßenreinigung (Fahrbahnen)

Die Stadt Seesen reinigt innerhalb der geschlossenen Ortslage die Fahrbahnen der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze, soweit diese Verpflichtung nicht auf die Anlieger übertragen ist. In der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung ist festgelegt, auf welchen Straßen die Stadt Seesen die Fahrbahnen reinigt und auf welchen Straßen die Anlieger zur Reinigung der Fahrbahnen verpflichtet sind.

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Kehrmaschine

 

 

 

 

 

 

 

Die Reinigung der Gehwege innerhalb der geschlossenen Ortslage obliegt den Eigentümern den angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücke. Nähere Informationen zu Art und Umfang der Reinigungspflicht der Anlieger finden Sie hier.