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Straßenaufbruch / Aufbruchgenehmigung

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Strassenaufbruch

Für Baumaßnahmen (z.B. Reparaturen an Versorgungsleitungen, Erstellen von Hausanschlussleitungen) die Eingriffe in öffentliche Straßen- und Wegeflächen der Stadt Seesen erforderlich machen, ist eine vorherige Aufbruchgenehmigung der Stadt erforderlich.

Die Genehmigung kann formlos bei der Stadt Seesen beantragt werden, dabei sind folgende Angaben erforderlich:
- Ort der Baumaßnahme
- Art und Umfang der Arbeiten / Beschreibung der Baumaßnahme
- Geplanter Zeitpunkt der Durchführung der  Baumaßnahme
- Durchführende Firma

Für Baumaßnahmen, die Eingriffe in Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen erforderlich machen, ist eine Aufbruchgenehmigung des Straßenbauamtes Goslar, Am Stollen 16, 38640 Goslar (Tel.: 05321 / 311-0) als zuständigem Straßenbaulastträger erforderlich.

Im Zusammenhang mit Baumaßnahmen an öffentlichen Straßen- und Wegeflächen kann außerdem eine verkehrsbehördliche Anordnung (z.B. zur Verkehrsregelung im Baustellenbereich) erforderlich werden, die auf Antrag von der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Seesen erteilt wird.