Straßenaufbruch / Aufbruchgenehmigung
Für Baumaßnahmen (z.B. Reparaturen an Versorgungsleitungen, Erstellen von Hausanschlussleitungen) die Eingriffe in öffentliche Straßen- und Wegeflächen der Stadt Seesen erforderlich machen, ist eine vorherige Aufbruchgenehmigung der Stadt erforderlich.
Die Genehmigung kann formlos bei der Stadt Seesen beantragt werden, dabei sind folgende Angaben erforderlich:
- Ort der Baumaßnahme
- Art und Umfang der Arbeiten / Beschreibung der Baumaßnahme
- Geplanter Zeitpunkt der Durchführung der Baumaßnahme
- Durchführende Firma
Für Baumaßnahmen, die Eingriffe in Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen erforderlich machen, ist eine Aufbruchgenehmigung des Straßenbauamtes Goslar, Am Stollen 16, 38640 Goslar (Tel.: 05321 / 311-0) als zuständigem Straßenbaulastträger erforderlich.
Im Zusammenhang mit Baumaßnahmen an öffentlichen Straßen- und Wegeflächen kann außerdem eine verkehrsbehördliche Anordnung (z.B. zur Verkehrsregelung im Baustellenbereich) erforderlich werden, die auf Antrag von der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Seesen erteilt wird.