Untersuchungsberechtigungsschein
Untersuchungsberechtigungsschein
Erteilung von Untersuchungsberechtigungsscheinen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
Besonderheiten:
Zusätzlich zum UB-Schein wird ein Erhebungsbogen ausgehändigt. Dieser wird zu Hause von den Personenberechtigten ausgefüllt und zur ärztlichen Untersuchung mitgenommen.
Besondere Voraussetzungen:
· Lebensalter 14 Jahre aber unter 18 Jahre
· Hauptwohnsitz in der Stadt Seesen
Anlässe für die Erteilung von Untersuchungsberechtigungsscheinen:
· Erstuntersuchung vor Eintritt in das Berufsleben
· erste Nachuntersuchung 9 - 12 Monate nach Aufnahme der ersten Beschäftigung
· weitere Nachuntersuchung 1 Jahr nach Ablauf der ersten Nachuntersuchung
· außerordentliche Nachuntersuchung auf Anordnung des Arztes
· Untersuchung auf Veranlassung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamts/Bergamtes
Bearbeitungsfristen:
Der Untersuchungsberechtigungsschein wird sofort ausgestellt.
Erforderliche Unterlagen:
Kinderausweis, Personalausweis oder Pass
Kosten:
frei
Rechtsgrundlage:
Jugendarbeitsschutzgesetz