Steuerliche Lebensbescheinigung: Ausstellung
Nr. 99102020012000Steuerliche Lebensbescheinigung
Ausstellung von steuerlichen Lebensbescheinigungen
Besonderheiten:
Besondere Voraussetzungen:
· Der Antragsteller muss mit dem Kind im ersten Grade verwandt sein.
· Das Kind muss mit Hauptwohnsitz in Seesen gemeldet sein.
Erforderliche Unterlagen:
- Ausweispapiere
- Nachweis über die Verwandtschaft ersten Grades (Vaterschaftsanerkennung, Geburtsurkunde des Kindes etc.)
- Die Beantragung muss schriftlich erfolgen
Kosten:
gebührenfrei
Rechtsgrundlagen:
Einkommensteuergesetz (EStG)
Volltext
Eine steuerliche Lebensbescheinigung wurde bis Ende des Jahres 2010 benötigt, um einen Kinderfreibetrag für ein Kind auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen, das nicht im Haushalt der oder des Steuerpflichtigen lebte.
Durch die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte im Jahr 2011 und durch Änderungen der gesetzlichen Grundlagen ist die Vorlage einer steuerlichen Lebensbescheinigung nicht mehr erforderlich, diese wird folglich auch nicht mehr von der zuständigen Stelle ausgestellt.
Weiterführende Informationen:
Urheber
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Haupt- oder alleinige Wohnsitz liegt.
Erforderliche Unterlagen
- Kopie der Vaterschaftsanerkennung,
- Kopie der Geburtsurkunde des Kindes,
- Kopie der Eheurkunde (sofern das Kind eingetragen ist) oder
- Kopie einer anderen behördlichen Unterlage, die den Nachweis der Verwandtschaft ersten Grades mit dem Kind belegt.