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Reisepass Ausstellung

Nr. 99085001012000

Reisepass

Ausstellung von Reisepässen 

 *** Wichtige Änderungen zum ePass ab 01.11.2007 - siehe unten ***

Wer ins Ausland reist, benötigt hierfür einen Reisepass. Für Reisen in Länder der Europäischen Union (EU) genügt in der Regel ein gültiger Personalausweis. Genauere Informationen über Einreisebestimmungen erhalten Sie  bei Ihrem Reiseveranstalter, beim Auswärtigem Amt oder bei der zuständigen Botschaft.

Besondere Voraussetzungen:

Der Antragsteller muss Deutscher sein. Zuständig für die Ausstellung ist grundsätzlich die Hauptwohnsitzgemeinde. Ist der Antragsteller mit Nebenwohnsitz in Seesen gemeldet, muss die Ermächtigung der zuständigen Passbehörde eingeholt werden.

In besonderen Fällen können mehrere Pässe ausgestellt werden.

Bei minderjährigen Antragstellern ist eine Einverständniserklärung beider Elternteile erforderlich. Hat nur ein Elternteil das Sorgerecht ist der Sorgerechtsbeschluss vorzulegen.

Ist der Antragsteller geschäftsunfähig, kann nur derjenige den Antrag stellen, der als Sorgeberechtigter den Aufenthalt zu bestimmen hat.

Für Vielreisende wird auch ein Reisepass mit 48 statt 32 Seiten angeboten. 

Es wird auch ein Expresspass angeboten (Lieferung innerhalb von 72 Stunden, bei Beantragung bis 12.00 Uhr).                                            

Bearbeitungsfristen:
Die Bearbeitungsfristen beim Euro-Pass richten sich nach der Auslastung der Bundesdruckerei in Berlin. Der vorläufige Reisepass wird innerhalb einer Woche vom Bürgerbüro der Stadt Seesen ausgestellt.

Erforderliche Unterlagen:

  • alter Reisepass und/oder vorläufiger Reisepass (auch wenn er ungültig ist) oder gültiger Personalausweis, Kinderausweis oder Kinderreisepass 
  • haben Sie Ihre Ausweisdokumente verloren oder sie sind Ihnen gestohlen worden, bringen Sie bitte Ihren Führerschein oder ein anderes Lichtbilddokument, sowie Ihr Familienbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit.
  • ein aktuelles Lichtbild (biometrietauglich).

Kosten:

  • für Personen vor Vollendung des 24. Lebensjahres 37,50 EUR (Gültigkeit 6 Jahre) 
  • für Personen nach Vollendung des 24. Lebensjahres 59,00 EUR (Gültigkeit 10 Jahre)                                                        
  • 48 Seiten-Pass zusätzlich zur oben genannten Gebühr 22,00 EUR  
  • bei Expressbeantragung zuzätzlich zur oben genannten Gebühr 32,00 EUR                                                           

Zur Technik

  • Auf dem Chip des ePasses der zweiten Generation werden neben den personen- und dokumentenbezogenen Daten und dem biometrischen Passfoto jetzt zusätzlich zwei Fingerabdrücke gespeichert.
  • Die Abnahme der Fingerabdrücke erfolgt mithilfe von Scannern – ohne Stempelfarbe oder andere Hilfsmittel.
  • Im Regelfall werden die beiden Zeigefinger jeweils dreimal hintereinander erfasst. Die Software wählt automatisch den besten Abdruck aus. Es gibt Regelungen für medizinische Einschränkungen wie z.B. Amputationen, Verletzungen usw.
  • Der ePass-Chip befindet sich in der Passdecke und ist mit bloßem Auge nicht erkennbar. 


Speicherung der Fingerabdrücke

  • Die Abdrücke werden für den Herstellungsprozess des Passes gespeichert und nach Aushändigung an den Passinhaber bzw. die Passinhaberin gelöscht. Die Fingerabdrücke befinden sich dann nur noch auf dem Chip im Reisepass.
  • Es gibt nach dem Passgesetz ausdrücklich KEINE zentrale Speicherung der Fingerabdrücke in einem Register oder bei der ausstellenden Passbehörde.

Zur Ausstellung

  • Die Ausstellung des ePasses ist im Regelfall für Personen ab 12 Jahren vorgesehen.
  • Für Kinder nur auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern. 
  • Bei Kindern unter 6 Jahren werden keine Fingerabdrücke erfasst.

Was passiert mit Pässen, die vor dem 01.11.2007 ausgestellt wurden?

  • „Alte" Pässe behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Ein vorzeitiger Austausch ist nicht erforderlich.
  • Ein „Nachrüsten“ mit Fingerabdrücken ist nicht möglich.

Wichtig

  • Einträge von Kindern in den Reisepässen der Eltern sind nicht mehr zulässig.
  • Der Eintrag des Ordens- und Künsternames entfällt.

Ausführliche Informationen und Hinweise sowie insbesondere die neue verbindliche Fotomustertafel können Sie auf den Seiten des Bundesministerium des Inneren abrufen.

Rechtsgrundlagen:

Passgesetz

Links:

Volltext

Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 170 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.

Der Reisepass

  • ist sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb der EU anerkannt,
  • hat einen Chip und ist
  • für Personen in jedem Alter ab Geburt beantragbar.

Reisepass für Kinder

Auch Ihr Kind benötigt einen Reisepass, wenn Sie eine Reise über die EU hinaus planen.

Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Sie können für Ihr Kind einen regulären Reisepass beantragen.

Ihr Kind besitzt noch einen gültigen Kinderreisepass?

Diesen können Sie weiterverwenden, bis

  • die Gültigkeit ausläuft
  • Angaben nicht mehr zutreffen
  • das Foto nicht mehr zur eindeutigen Identifizierung Ihres Kindes ausreicht

Hinweis: Der Kinderreisepass wird nicht mehr von allen Staaten anerkannt. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Reise, wo Ihr Kinderreisepass anerkannt wird. Nutzen Sie dafür die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes (AA).

Zuständigkeiten

Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.

Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie gegebenenfalls Ihren Reisepass auch bei einer Behörde außerhalb Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können für Sie zusätzliche Kosten entstehen.

Wenn Sie im Ausland wohnen oder Ihr Reisepass im Ausland abhandengekommen ist, können Sie Ihren Reisepass bei der deutschen Vertretung im Ausland beantragen.

Seit dem 1.Mai 2025 können Bürgerinnen und Bürger Personalausweise und Reisepässe nur noch mit digitalen Lichtbildern beantragen.
 

Erforderliche Unterlagen

  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf). Im Ausland können abweichende Regelungen gelten und ein Papier-Passfoto kann noch akzeptiert werden.
  • sofern vorhanden und noch nicht entwertet: Ihr bisheriger
    • Reisepass
    • vorläufiger Reisepass
    • Personalausweis
    • vorläufiger Personalausweis
    • Kinderreisepass
  • gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde
  • bei Antrag für ein Kind unter 16 Jahren: 
    • Ausweisdokumente der anwesenden sorgeberechtigten Personen
    • gegebenenfalls Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person
    • gegebenenfalls Sorgerechtsnachweis bei nur einer sorgeberechtigten Person
  • gegebenenfalls Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
    • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde 
    • Familienbuch
    • Erklärung über die Namensführung
  • gegebenenfalls sind weitere Unterlagen notwendig, zum Beispiel
    • bei Verlust durch Diebstahl: polizeiliche Meldung

Ansprechpunkt

Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Einen Reisepass müssen Sie persönlich vor Ort beantragen:

  • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
  • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich den Antrag unterschreiben.
  • Es werden Ihre Fingerabdrücke genommen. In der Regel sind das die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger.
    • Ihre Fingerabdrücke werden ausschließlich zur Speicherung im Chip des Passes abgenommen und bis zur Abholung Ihres Reisepasses im Bürgeramt gespeichert. Danach werden Ihre Fingerabdrücke gelöscht und sind nur noch auf dem Chip Ihres Reisepasses hinterlegt.
    • Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben und keine Unterschrift leisten. 
  • Ihr Bürgeramt informiert Sie, wenn Sie Ihren Reisepass abholen können. Sie können eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen, Ihren Reisepass in der Behörde abzuholen.
  • Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument gegen eine Gebühr per Post an Ihre inländische Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen.

Seit dem 1.Mai 2025 können Bürgerinnen und Bürger Personalausweise und Reisepässe nur noch mit digitalen Lichtbildern beantragen.
 

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 17.03.2017
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Urheber

Bearbeitungsdauer

  • 2 Woche(n)
    • Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel mindestens 2 Wochen.

Kosten

  • Die Kosten gelten ab dem 24. Lebensjahr. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: - die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder - die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragt wird.

    Gebühr: 70,00 EUR (Vorkasse: ja)

  • Die Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: - die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder - die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragt wird.

    Gebühr: 37,50 EUR (Vorkasse: ja)

  • Zuschlag für Passanträge im Expressverfahren.

    Gebühr: 32,00 EUR (Vorkasse: ja)

  • Zuschlag für einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten

    Gebühr: 22,00 EUR (Vorkasse: ja)

  • Zuschlag, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen.

    Gebühr: 31,00 EUR (Vorkasse: ja)

  • Gebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird.

    Gebühr: 6,00 EUR (Vorkasse: ja)

  • Gebühr bei Versand an Ihre inländische Wohnadresse

    Gebühr: 15,00 EUR (Vorkasse: ja)

Zuständige Stelle

Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
  • Sie sind persönlich bei der Beantragung Ihres Reisepasses anwesend.
    • Beantragen Sie den Reisepass für Ihr Kind oder eine von Ihnen betreute Person, muss diese ebenfalls bei der Beantragung anwesend sein.
  • bei Kindern unter 18 Jahren: 
    • Sie sind sorgeberechtigt.
  • Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen. Dazu zählt zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise
    • einer Strafverfolgung,
    • einer Strafvollstreckung oder
    • einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

Seit dem 1.Mai 2025 können Bürgerinnen und Bürger Personalausweise und Reisepässe nur noch mit digitalen Lichtbildern beantragen.