Angebote der Jugendarbeit
Nr. 99068001175000Im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit macht die Stadt Seesen für Kinder und Jugendliche aus dem Stadtgebiet Angebote aus den Bereichen Sport, Spiel und Geselligkeit, sowie Kinder- und Jugendkultur.
Hierfür bietet die Stadtjugendpflege über das ganze Jahr verteilt die verschiedensten Veranstaltungen an:
- Theater- und Kinoveranstaltungen in der Aula im Schulzentrum, im Saal des Bürgerhauses oder in der Pausenhalle der Grundschule Jahnstraße
- Ferienfreizeiten und Zeltlager
- Puppenspieltage in der Kernstadt und in den Stadtteilen
- Theater- und Konzertfahrten und vieles mehr.
Eine große Vielfalt von Angeboten bietet das alljährliche Ferienpassprogramm in den Sommerferien. Hier werden Aktionen der Stadtjugendpflege und der Jugendfreizeitstätte auch mit Unterstützung von Seesener Jugendgruppen, Vereinen und Ehrenamtlichen durchgeführt.
In den Stadtteilen wird die dort angebotene offene Arbeit in den Kinder- und Jugendräumen unterstützt.
Daneben fördert die Stadtjugendpflege im Rahmen der Richtlinien über Jugendfahrten und -lager auch Kinder- und Jugendfreizeiten, sowie internationale Jugendbegegnungen mit den Partnerstädten, die von Vereinen und Verbänden durchgeführt werden, mit einem Zuschuss.
- PDF-Datei: Richtlinien der Stadt Seesen über die Gewährung von Zuschüssen für Jugendfahrten und -lager, internationale Jugendbegegnungen und den Jugendaustausch im Rahmen der Städtepartnerschaften
- PDF-Datei: Zuschussantrag nach den Richtlinien für Jugendfahrten und -lager
- PDF-Datei: Teilnehmerliste nach den Richtlinien für Jugendfahrten und -lager
Für Jugendliche aus Seesen wird in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Goslar die Möglichkeit zum kostenlosen Erwerb der Jugendleiter/in-Card JULEICA angeboten. Mehr dazu auch unter www.juleica.de.
Für Seesener Vereine, Kinder- und Jugendgruppen werden Sport- und Spielgeräte, ein Filmprojektor mit Leinwand, sowie eine Button-Pressmaschine zur Nutzung vorgehalten und können bei Bedarf ausgeliehen werden.
Von der Stadtjugendpflege wird ebenfalls die Belegung und Nutzung des Jugendzeltplatzes am Schildausportplatz geregelt. Näheres dazu hier.
Volltext
Die Jugendarbeit ist ein eigenständiger Teil der Jugendhilfe. Sie nimmt die Erziehungs- und Bildungsaufgaben nach § 11 des Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe (KJHG) wahr und tritt für die Anliegen und Interessen junger Menschen in der Öffentlichkeit ein.
Die Jugendarbeit soll jungen Menschen ihre Mitverantwortung in der Gesellschaft verdeutlichen, sie zu mehr Selbstbestimmung befähigen und ihnen soziales Engagement näher bringen. Sie stärkt die Fähigkeit der jungen Menschen zu eigenverantwortlichem Handeln, indem sie an ihren Interessen anknüpft und sie mitbestimmen lässt.
Bei der zuständigen Stelle erhalten Sie Anregungen und Hilfe
- bei der Erarbeitung von Qualitätskriterien für Einrichtungen und Dienste der Jugendarbeit,
- bei der Durchführung eigener Maßnahmen und Angebote
- für das Projektmanagement der regionalisierten Jugendarbeit,
- bei Kontrollen zur Einhaltung der Bestimmungen des gesetzlichen Jugendschutzes und Ahndung bei Verstößen gegen Bestimmungen des gesetzlichen Jugendschutzes
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Weitere Informationen zu zuständigen Stellen erhalten Sie auf den folgenden Seiten :