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Dorfgemeinschaftshäuser
Die Stadt Seesen unterhält in den Stadtteilen die nachfolgend aufgeführten Dorfgemeinschaftshäuser zur Verbesserung der sozialen und kulturellen Gegebenheiten sowie der Förderung des Gemeinschaftslebens:
Die Benutzung der Dorfgemeinschaftshäuser ist durch Rahmenrichtlinien geregelt, die hier abgerufen werden können: Rahmenrichtlinien der Stadt Seesen über die Benutzung der Dorfgemeinschaftshäuser
- DGH Herrhausen
- DGH Münchehof
- DGH Ildehausen
- DGH Kirchberg
- DGH Engelade
- DGH Bilderlahe
- DGH Bornhausen
- Haus der Vereine Rhüden
Die Benutzung der Dorfgemeinschaftshäuser ist durch Rahmenrichtlinien geregelt, die hier abgerufen werden können: Rahmenrichtlinien der Stadt Seesen über die Benutzung der Dorfgemeinschaftshäuser