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Hundesteuer Festsetzung

Nr. 99102013002000

Erläuterungen

Die Stadt Seesen erhebt für das Halten von Hunden eine Hundesteuer. Gegenstand der Steuer ist das Halten von mehr als drei Monate alten Hunden im Stadtgebiet.

Wer ist steuerpflichtig ?

Der Steuerpflicht unterliegt,  wer einen Hund oder mehrere Hunde in seinem Haushalt, Betrieb, seiner Institution oder Organisation für Zwecke der persönlichen Lebensführung aufgenommen hat. Als Halterin/Halter des Hundes gilt auch, wer einen Hund im Interesse einer juristischen Person hält. Laut dem Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) müssen alle HundehalterInnen ab dem 01. Juli 2013 ihren Hund in einem zentralen Register anmelden.

Anmeldung Ihres Hundes

Abmeldung Ihres Hundes

 

Höhe der Hundesteuer

Die Steuer beträgt zur Zeit: 

 

 

jährlich

 

 

a) für den ersten Hund

99,00 €

 

 

b) für den zweiten Hund

141,00 €

 

 

c) für jeden weiteren Hund

183,00 €

 


Fälligkeit der Hundesteuer

Die Hundesteuer wird in vierteljährlichen Teilbeträgen zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres fällig. Auf Antrag kann die Zahlung der Jahressteuer zum 01.07. eines jeden Jahres erfolgen.

Rechtsgrundlagen

Hundesteuersatzung der Stadt Seesen in Verbindung mit dem Nieders. Kommualabgabengesetz (NKAG)

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal