86. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Seesen im Bereich "Ritterheide" in Seesen
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Seesen hat am 11.12.2019 den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur 86. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Seesen im Bereich „Ritterheide“ in Seesen gefasst.
Der Plangeltungsbereich der 86. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Seesen im Bereich „Ritterheide“ befindet sich südlich des Gewerbe- und Industriegebietes Triftstraße in Seesen. Mit der 86. Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer Photovoltaikfreiflächenanlage geschaffen werden.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB unterrichtet die Stadt Seesen die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung. Zu diesem Zweck liegt der Vorentwurf der 86. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Seesen im Bereich „Ritterheide“ einschließlich der Begründung in der Zeit vom 24. Oktober 2022 bis einschließlich 23. November 2022 im Rathaus der Stadt Seesen, Marktstraße 1, Zimmer 12 (Bauverwaltungsabteilung), 38723 Seesen, zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Der Planentwurf und der Entwurf der Begründung können während der Dienststunden auch außerhalb der festgesetzten Sprechzeiten eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist besteht für die Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist bei der Stadt Seesen (Bauverwaltungsabteilung, Zimmer 12), Marktstraße 1, 38723 Seesen, abgegeben werden.
Verfügbare Unterlagen:
Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (PDF, 725 kB)
Vorentwurf der Begründung mit Umweltbericht zur 86. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich “Ritterheide“ (PDF, 2,8 MB)
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (PDF, 2,4 MB)