Energiesparmaßnahmen: Öffentliche Gebäude nicht mehr beleuchtet
Um die Energieversorgung zu sichern hat die Bundesregierung eine Verordnung über kurzfristig umzusetzende Maßnahmen erlassen. Die Verordnung betrifft neben Energiesparmaßnahmen für Privathaushalte durch beispielsweise ein Verbot bestimmter Heizungsarten für Schwimm- und Badebecken auch den öffentlichen Bereich: So darf die Temperatur in Arbeitsräumen auf nicht mehr als 19 Grad Celsius erwärmt werden und Durchlauferhitzer sind auszuschalten. Auch die Beleuchtung an den städtischen Gebäuden wurde im Zuge der Energiesparmaßnahmen abgeschaltet. Die Stadt Seesen hat daher die Außenbeleuchtung an Rathaus und städtischem Museum abgestellt.
„Es ist richtig und wichtig, dass wir nun Energie sparen“, so Bürgermeister Erik Homann. „Vor diesem Hintergrund haben wir uns schweren Herzens auch dazu entschieden, die für dieses Jahr geplante Eislaufbahn auf dem Jacobsonplatz abzusagen. Das tut mir persönlich in der Seele weh, aber es wäre in diesen Zeiten das absolut falsche Signal.“ Auch die zunächst angedachte alternative Variante mit einer Rollschuhbahn lässt sich in Abstimmung mit potentiellen Betreibern nicht kurzfristig realisieren. Die Weihnachtsbeleuchtung soll jedoch in angemessenem Rahmen installiert werden, denn im Gegensatz zu vielen anderen Kommunen hat die Stadt Seesen ihre Beleuchtung bereits auf LED-Lampen umgestellt, die wesentlich energiesparender sind als herkömmliche Leuchten.
Die Verordnung der Bundesregierung ist bis zum 28. Februar 2023 gültig.