Grundsteuer ausfüllen: Infos der Stadtverwaltung
Das Ausfüllen der Formulare zur neuen Grundsteuerreform stellt viele Bürgerinnen und Bürger vor bürokratische Herausforderungen. Angefangen bei der exakten Angabe über Gemarkung und Flurstück bis hin zur Gesamtfläche des gesamten zu versteuernden Eigentums hat nicht jeder die Daten sofort griffbereit. Vermehrt kommt es vor diesem Hintergrund in letzter Zeit zu Nachfragen bei der Stadtverwaltung mit der Bitte um eine Kopie oder Einsicht der Bauakten, doch oft bleibt das gewünschte Ergebnis aus, wie Alexander Nickel, Leiter des Fachbereichs Bau, weiß: „Für alte Gebäude, die vor Inkrafttreten der Bauordnung entstanden sind, gibt es in vielen Fällen keine vollständigen Pläne aller Gebäudeteile. Uns liegen häufig nur Bauanträge für einzelne An- und Umbauten vor, der Eigentümer müsste die fehlenden Flächen dann ergänzen und aufwendig zusammenrechnen.“ Dabei geht es auch viel einfacher, denn in den Versicherungsunterlagen wie beispielsweise zur Gebäudeversicherung finden Eigentümer sämtliche Angaben über die gesamte Wohn- und Nutzfläche.
Auch detaillierte Informationen über die Lage des Grundstücks können bequem von Zuhause aus eingeholt werden: Über die Internetseite www.grundsteuer-viewer.niedersachsen.de können Eigentümer sämtliche Daten wie Gemarkung, Flurstück und Flächengröße ihres Grundstücks einsehen. Das niedersächsische Landesamt für Steuern gibt beim Ausfüllen der Bögen ebenfalls Hilfestellung und stellt unter www.lstn.niedersachsen.de Anleitungen zur Verfügung.