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Neue Corona-Verordnung ab 19. März

Bild vergrößern: Symbolische Darstellung eines Corona-Virus' in rot.
Corona-Virus

Das Land Niedersachsen hat mit Wirkung zum 19. März eine neue Corona-Verordnung veröffentlicht. Die Landesregierung nutzt damit die Möglichkeit der vom Bund beschlossenen Übergangsfrist bis zum 2. April, bevor das bundesweite Infektionsschutzgesetz greift. Die Regelungen bis zum 2. April im Überblick: 

    • weiterhin FFP2-Maskenpflicht im Einzelhandel 
    • keine Kontaktbeschränkungen bei privaten Treffen 
    • bei Veranstaltungen, die im Außenbereich stattfinden, entfallen Maskenpflicht und Abstandsgebot
    • bei Veranstaltungen in Innenräumen gilt nach wie vor die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske sowie ab 2.000 Personen eine Abstandspflicht
    • 3G-Regel und FFP2-Maskenpflicht gilt weiterhin in Kinos, Theatern, Zoos usw. 
    • bei Restaurantbesuchen greift im Innenbereich die 3G-Regelung (Zugang nur für Geimpfte, Getestete oder Genesene), im Außenbereich reicht eine FFP2-Maske
    • in Discotheken, Clubs und Shisha-Bars gilt die 2G plus Regel (Zugang nur für Geimpfte oder Genesene plus Test). Masken können am Platz abgelegt werden
    • Schüler müssen sich drei Mal pro Woche testen. Keine Maskenpflicht mehr für Grundschüler
    • keine 3G-Regel mehr im Öffentlichen Personennahverkehr

Die Verordnung im Wortlaut kann hier heruntergeladen werden: 

21.03.2022