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Neue Corona-Verordnung ab 19. März
Das Land Niedersachsen hat mit Wirkung zum 19. März eine neue Corona-Verordnung veröffentlicht. Die Landesregierung nutzt damit die Möglichkeit der vom Bund beschlossenen Übergangsfrist bis zum 2. April, bevor das bundesweite Infektionsschutzgesetz greift. Die Regelungen bis zum 2. April im Überblick:
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- weiterhin FFP2-Maskenpflicht im Einzelhandel
- keine Kontaktbeschränkungen bei privaten Treffen
- bei Veranstaltungen, die im Außenbereich stattfinden, entfallen Maskenpflicht und Abstandsgebot
- bei Veranstaltungen in Innenräumen gilt nach wie vor die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske sowie ab 2.000 Personen eine Abstandspflicht
- 3G-Regel und FFP2-Maskenpflicht gilt weiterhin in Kinos, Theatern, Zoos usw.
- bei Restaurantbesuchen greift im Innenbereich die 3G-Regelung (Zugang nur für Geimpfte, Getestete oder Genesene), im Außenbereich reicht eine FFP2-Maske
- in Discotheken, Clubs und Shisha-Bars gilt die 2G plus Regel (Zugang nur für Geimpfte oder Genesene plus Test). Masken können am Platz abgelegt werden
- Schüler müssen sich drei Mal pro Woche testen. Keine Maskenpflicht mehr für Grundschüler
- keine 3G-Regel mehr im Öffentlichen Personennahverkehr
Die Verordnung im Wortlaut kann hier heruntergeladen werden:
21.03.2022