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85. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Seesen im Bereich »Kirschenallee Süd« in Seesen

Der Rat der Stadt Seesen hat am 18.12.2019 den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur 85. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Seesen im Bereich „Kirschenallee Süd“ in Seesen gefasst. Mit der Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um im Bereich westlich der Bundesstraße B 243 und südlich der Gemeindestraße „Kirschenallee“ neue Gewerbeflächen zu erschließen.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit:

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB unterrichtet die Stadt Seesen die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung. Zu diesem Zweck liegt der Vorentwurf der 85. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Seesen im Bereich „Kirschenallee Süd“ einschließlich der Begründung in der Zeit vom 21. Februar 2022 bis einschließlich 22. März 2022 im Rathaus der Stadt Seesen, Marktstraße 1, Zimmer 12 (Bauverwaltungsabteilung), 38723 Seesen, zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Der Planentwurf und der Entwurf der Begründung können während der Dienststunden auch außerhalb der festgesetzten Sprechzeiten eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist besteht für die Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist bei der Stadt Seesen (Bauverwaltungsabteilung, Zimmer 12), Marktstraße 1, 38723 Seesen, abgegeben werden.

Verfügbare Unterlagen:

Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (PDF, 896 kB)

Vorentwurf der 85. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Seesen im Bereich “Kirschenallee Süd“ (PDF, 529 kB)

Vorentwurf der Begründung zur  85. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Seesen im Bereich “Kirschenallee Süd“ (PDF, 1,70 MB)

Schalltechnisches Gutachten (PDF, 4,90 MB)

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (PDF, 2,60 MB)

07.02.2022