Ortsbeauftragte für Stadtteile
Die Ortsbürgermeister aus allen Seesener Stadtteilen haben sich dazu bereiterklärt, Hilfsfunktionen für die Verwaltung in ihren Ortschaften zu erfüllen und das Ehrenamt der Ortsbeauftragten anzunehmen. Laut Niedersächsischem Kommunalverfassungsgesetz üben Ortsbürgermeister grundsätzlich Hilfsfunktionen für die Stadtverwaltung aus – sie können sich jedoch auch dagegen aussprechen und das Ehrenamt ablehnen. Für Dorothea Uthe-Meier, Christiane Raczek, Falko Frank, Patrick Kriener, Jens-Walter Dröge, Matthias Krauzig, Roland Meyer, Jens Ottmann und Frank Hencken kam das nicht in Frage. Sie haben ihre Bereitschaft zur Übernahme von Hilfsfunktionen ausdrücklich zugestimmt und wurden somit in das Ehrenbeamtenverhältnis der Stadt berufen.
Die Ortsbeauftragten können nun Unterschriften und Abschriften beglaubigen, Lebensbescheinigungen für Rentnerinnen und Rentner ausstellen, Anträge auf Vollständigkeit prüfen und annehmen oder auch Fundsachen entgegennehmen. Außerdem unterstützen sie die Stadtverwaltung beispielweise bei Zählungen und Statistiken unterstützen und informieren die Verwaltung über Angelegenheiten ihres Stadtteils.