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Neue Corona-Verordnung
Ab Mittwoch, 02.02.2022, ist die neue Corona-Verordnung des Landes gültig. Grundsätzlich beinhaltet diese eine Verlängerung der sogenannten Winterruhe bis zum 23.02.2022. Darüberhinaus treten folgende Änderungen in Kraft:
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- bei 2G-Plus-Regel entfällt ein zusätzlicher Testnachweis für geboosterte Menschen, für Menschen mit Zweitimpfung, die nicht länger als 90 Tage zurückliegt, für Genesene, die mindestens 28 Tage, aber nicht länger als 90 Tage als genesen gelten und für Personen die einmal geimpft und genesen sind.
- Individualsport unter freiem Himmel ist wieder unter Einhaltung der 3G-Regel möglich.
- Ab 15. Februar: Testpflicht für Kita-Kinder ab drei Jahren. Sie müssen sich 3 Mal pro Woche testen lassen
- In Schulen sind nur noch dreifach geimpfte Schüler sowie zweifach geimpfte und zusätzlich genesene Schüler von der Testpflicht ausgenommen.
Die gesamte Corona-Verordnung des Landes ist hier abrufbar:
02.02.2022