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Neue Corona-Verordnung
Mit Wirkung zum 27.12.2021 bis einschließlich 15.01.2022 ist in Niedersachsen eine neue Corona-Verordnung gültig. Die Regelungen im Überblick:
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- geimpfte oder genesene Personen dürfen sich privat mit maximal 10 Personen treffen
- Treffen mit ungeimpften Personen: 1 Haushalt plus maximal 2 weitere Personen
- Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen sind verboten
- Clubs, Diskotheken, Shisha Bars etc. müssen schließen
- 2Gplus in Gastronomiebetrieben & Beherbungen (Zutritt nur für Geimpfte/Genesene mit negativem Testnachweis; Ausnahme Personen mit Booster-Impfung oder bei vollständig Geimpften mit anschließender Durchbruchsinfektion)
- bei Beherbungen zusätzlich 2 Tests pro Woche nötig
- FFP2-Maskenpflicht im Einzelhandel
- 3G für körpernahe Dienstleistungen (Zutritt nur wenn geimpft, genesen oder getestet), FFP2-Maskenpflicht
- 3G und FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV
Die Corona-Verordnung zum Nachlesen:
Die Regelungen auf einen Blick:
27.12.2021