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Neue Corona-Verordnung

Bild vergrößern: Symbolische Darstellung eines Corona-Virus' in rot.
Corona-Virus

Mit Wirkung zum 27.12.2021 bis einschließlich 15.01.2022 ist in Niedersachsen eine neue Corona-Verordnung gültig. Die Regelungen im Überblick: 

    • geimpfte oder genesene Personen dürfen sich privat mit maximal 10 Personen treffen
    • Treffen mit ungeimpften Personen: 1 Haushalt plus maximal 2 weitere Personen
    • Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen sind verboten
    • Clubs, Diskotheken, Shisha Bars etc. müssen schließen
    • 2Gplus in Gastronomiebetrieben & Beherbungen (Zutritt nur für Geimpfte/Genesene mit negativem Testnachweis; Ausnahme Personen mit Booster-Impfung oder bei vollständig Geimpften mit anschließender Durchbruchsinfektion)
    • bei Beherbungen zusätzlich 2 Tests pro Woche nötig
    • FFP2-Maskenpflicht im Einzelhandel
    • 3G für körpernahe Dienstleistungen (Zutritt nur wenn geimpft, genesen oder getestet), FFP2-Maskenpflicht
    • 3G und FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV

Die Corona-Verordnung zum Nachlesen: 

Die Regelungen auf einen Blick: 

Bild vergrößern: Regelungen bis 15. Januar 2022
Regelungen bis 15. Januar 2022

27.12.2021