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FFP2-Maskenpflicht im Einzelhandel
Ab Dienstag, 21.12.2021, gilt in Niedersachsen eine FFP2-Maskenpflicht im Einzelhandel, sobald Warnstufe 1 erreicht wurde. Der Landkreis Goslar befindet sich aktuell (Stand 21.12.2021) in Warnstufe 2. Folgende Regelungen treten in Kraft:
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- Pflicht zum Tragen einer Maske mit FFP2- oder KN95-Standard (oder gleichwertig) im Einzelhandel (inklusive Supermärkten, Drogerien, Apotheken usw.)
- davon ausgenommen sind Wochenmärkte und der Weihnachtsbaumverkauf unter freiem Himmel
- Kinder im Alter von 0-5 Jahren müssen keine Maske tragen
- Kinder im Alter von 6-14 Jahren müssen keine FFP2-Maske, jedoch eine normale Alltagsmaske tragen
- Jugendliche ab 14 Jahren müssen eine FFP2-Maske tragen
Die komplette Verordnung des Landes Niedersachsen ist hier nachzulesen:
21.12.2021