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Neue Corona-Verordnung
Seit dem 14.12.2021 ist die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen gültig. Die Verordnung kann hier in der Lesefassung heruntergeladen werden:
Das Wesentliche im Überblick:
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- 2G-Regel im Einzelhandel: Zutritt ist auf geimpfte oder genesene Personen beschränkt. Davon ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs wie z.B. Drogerien, Supermärkte, Gartenmärkte, Tierbedarfsläden, Zeitungsgeschäfte
- FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV ab Warnstufe 2 für alle Personen ab 14 Jahren.
- Kontakbeschränkungen für ungeimpfte Personen: Sie dürfen sich mit maximal zwei Personen aus einem anderen Haushalt treffen. Kinder bis 14 Jahren zählen dabei nicht mit.
- Feuerwerk auf belebten öffentlichen Straßen oder Plätzen ist verboten.
- Nutzung von Beherbungsstätten sowie Sportanlagen bei Warnstufe 2 nur unter Einhaltung der 2Gplus-Regel (geimpft plus Test oder genesen plus Test).
- Die 2Gplus-Regel gilt in Warnstufe 2 auch für Gastronomiebetriebe.
- Besuch von Alten- und Pflegeheimen nur mit 2Gplus (gilt in diesem Fall auch für Geboosterte).
Hinweis: Im Landkreis Goslar gilt die Warnstufe 2.
Regelungen der Warnstufe 2 im Überblick:
Regelungen der Weihnachtsruhe zwischen dem 24.12. und 02.01.:
14.12.2021