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Neue Corona-Verordnung

Bild vergrößern: Symbolische Darstellung eines Corona-Virus' in rot.
Corona-Virus

Seit dem 14.12.2021 ist die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen gültig. Die Verordnung kann hier in der Lesefassung heruntergeladen werden: 

Das Wesentliche im Überblick: 

    • 2G-Regel im Einzelhandel: Zutritt ist auf geimpfte oder genesene Personen beschränkt. Davon ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs wie z.B. Drogerien, Supermärkte, Gartenmärkte, Tierbedarfsläden, Zeitungsgeschäfte 
    • FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV ab Warnstufe 2 für alle Personen ab 14 Jahren. 
    • Kontakbeschränkungen für ungeimpfte Personen: Sie dürfen sich mit maximal zwei Personen aus einem anderen Haushalt treffen. Kinder bis 14 Jahren zählen dabei nicht mit.
    • Feuerwerk auf belebten öffentlichen Straßen oder Plätzen ist verboten. 
    • Nutzung von Beherbungsstätten sowie Sportanlagen bei Warnstufe 2 nur unter Einhaltung der 2Gplus-Regel (geimpft plus Test oder genesen plus Test). 
    • Die 2Gplus-Regel gilt in Warnstufe 2 auch für Gastronomiebetriebe. 
    • Besuch von Alten- und Pflegeheimen nur mit 2Gplus (gilt in diesem Fall auch für Geboosterte).

Hinweis: Im Landkreis Goslar gilt die Warnstufe 2. 

Regelungen der Warnstufe 2 im Überblick: 

Bild vergrößern: Warnstufe 2
Warnstufe 2

Regelungen der Weihnachtsruhe zwischen dem 24.12. und 02.01.: 

Bild vergrößern: Weihnachtsruhe
Weihnachtsruhe
14.12.2021