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Zugang zum Rathaus beschränkt
Vor dem Hintergrund der steigenden Infektionszahlen erfolgt der Zugang zum Rathaus zunächst nur nach Terminabsprache sowie unter Einhaltung der 3G-Regelung. Demnach ist es nur geimpften, genesenen oder negativ getesteten Personen gestattet, den Termin im Rathaus wahrzunehmen.
Die Niedersächsische Corona-Verordnung vom 01.12.2021 finden Sie hier:
Die Allgemeinverfügung des Landkreises Goslar über die Erreichung der Warnstufe 2 finden Sie hier:
Die Regelungen der Warnstufe 2 im Überblick:
02.12.2021