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Neue Corona-Verordnung
Mit Wirkung ab Mittwoch, 24.11.2021, ist in Niedersachsen eine neue Corona-Verordnung in Kraft getreten. Die Änderungen im Überblick:
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- durchgängige Maskenpflicht auf Weihnachtsmärkten (Maske darf zum Essen und Trinken kurz angehoben werden)
- Zutritt zu Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen nur mit 2G
- bisherige Privilegierungen (keine Maske, kein Abstand) bei Veranstaltungen unter 2G fallen weg
Die Niedersächsische Corona-Verordnung im Wortlaut:
Zusätzlich befindet sich Niedersachsen ab dem 24.11.2021 in Warnstufe 1. Das bedeutet:
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- 2G für:
- Zusammenkünfte / private Feiern mit mehr als 25 Personen im Innenbereich
- Innengastronomie
- in Hotels, Pensionen
- in Sportanlagen
- Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen
- Kino, Theater, Kultureinrichtungen etc.
- Weihnachtsmärkte im Innen- und Außenbereich
- Clubs, Diskotheken
- 2G für:
Einen Überblick über die aktuelle Lage in Niedersachsen gibt es hier: Corona-Lage in Niedersachsen
24.11.2021