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Neue Corona-Verordnung
Ab Donnerstag, 11.11.2021, ist in Niedersachsen eine neue Corona-Verordnung gültig. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
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- Die 2G-Regelung gilt nun bereits ab Warnstufe 1 für Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen in geschlossenen Räumen
- Die 2G-Regelung gilt ab Warnstufe 2 für Diskotheken, Clubs, Shisha-Bars und ähnlichen Einrichtungen sowie Gastronomie-Betriebe
- Ungeimpfte Personen, die in Alten- und Pflegeheimen arbeiten, müssen sich ab sofort täglich testen lassen
Die gesamte Verordnung zum Nachlesen gibt es hier:
Einen Überblick über die geltenden Regelungen geben nachfolgende Grafiken:
11.11.2021