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Neue Corona-Verordnung ab 22.09.2021
Das Land Niedersachsen hat mit Wirkung zum 22.09.2021 eine neue Corona-Verordnung veröffentlicht. Die gesamte Verordnung kann hier abgerufen werden:
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
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- 3G-Regel und Erhebung der Kontaktdaten bei allen (auch privaten) Zusammenkünften von mehr als 25 Personen in geschlossenen Räumen, ebenso bei Nutzung von Sportanlagen
- 2G-Regel: Unabhängig von den Warnstufen können Betreiber einer Einrichtung oder eines Betriebs sowie Veranstalter den Zutritt auf Personen mit Impf- oder Genesenennachweis beschränken. Dies gilt auch für die dienstleistenden Personen.
- Bei Einlass nach 2G-Regel besteht während der Veranstaltung / des Besuchs keine Masken- und Abstandspflicht
- Bei körpernahen Dienstleistungen gilt 3G-Regel sowie Maskenpflicht im Innenbereich
- Neue Indikatoren:
- Hospitalisierung: Neuaufnahmen von Covid-Patienten innerhalb einer Woche pro 100.000 Einwohner (landesweite Kennzahl)
- Neuinfektionen: Neuinfizierte Personen im Landkreis innerhalb einer Woche pro 100.000 Einwohner (vom Landkreis ermittelte Kennzahl)
- Intensivbetten: Landesweiter Anteil der mit Covid-Patienten belegten Intensivbetten in Prozent (landesweite Kennzahl)
- Überschreitet der Leitindikator "Hospitalisierung" UND mindestens ein weiterer Indikator bestimmte Schwellenwerte, werden je nach Wert die Warnstufen 1-3 ausgerufen:
Indikatoren | Warnstufe 1 | Warnstufe 2 | Warnstufe 3 |
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Hospitalisierung | mehr als 6 bis max. 8 | mehr als 8 bis max. 11 | mehr als 11 |
Neuinfektionen | mehr als 35 bis max. 100 | mehr als 100 bis max. 200 | mehr als 200 |
Intensivbetten | mehr als 5% bis max. 10% | mehr als 10% bis max. 20% | mehr als 20% |
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- Die "Warnampel" nach Landkreisen kann hier aufgerufen werden: Warnampel Niedersachsen
Einen Überblick über die Warnstufen finden Sie hier:
- Stufenplan 696 kB
22.09.2021