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Einreiseverordnung: Hinweise für Eltern

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Vor dem Hintegrund der gültigen Corona-Einreiseverordnung gelten für Rückreisende aus Hochrisiko- oder Virusvariantengebieten folgende Regelungen: 

Einreise aus einem Hochrisikogebiet: 

Wer sich in einem Hochrisikogebiet aufgehalten hat, muss sich 10 Tage in Quarantäne begeben. Geimpfte, Genesene und negativ Getestete können die Quarantäne vorzeitig beenden. Ein Test kann bei Nicht-Geimpften oder Nicht-Genesenen jedoch frühestens 5 Tage nach Einreise erfolgen. 

Einreise aus einem Virusvariantengebiet: 

Urlauber oder Einreisende, die sich zuvor in einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben, müssen sich 14 Tage in Quarantäne begeben. Geimpfte können diese Quarantäne nur umgehen, sofern sie mit einem Vakzin geimpft wurden, welches ausdrücklich vom Robert-Koch-Institut als wirksam gegen die spezielle Virusvariante in dem Land ausgewiesen wurde. 

Für Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, endet die Quarantäne fünf Tage nach der Einreise automatisch. Die Quarantäne-Pflicht gilt auch für ungeimpfte Kinder, deren Eltern bereits geimpft sind. Nähere Informationen sowie Antworten auf weiterführende Fragen finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.

Welche Länder als Hochrisikogebiete und welche als Virusvariantengebiete gelten, listet das Robert-Koch-Institut auf.

20.08.2021