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Kinderfreizeitbonus: Antrag jetzt abrufbar

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Kinderfreizeitbonus Symbolbild

Auf der Internetseite der Familienkasse ist der Antrag auf Kinderfreizeitbonus jetzt abrufbar. Der Kinderfreizeitbonus wurde im Rahmen des Aktionsprogramms der Bundesregierung "Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche" als weitere finanzielle Hilfe für bedürftige Familien beschlossen.

Um besondere Ferien- und Freizeitprogramme wahrnehmen zu können, sollen minderjährige Kinder und Jugendliche aus bedürftigen Familien einmalig eine Zahlung von 100 Euro erhalten. Welche Bedingungen erfüllt sein müssen, ist hier nachzulesen: 

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderfreizeitbonus

Dort kann auch der Antrag abgerufen werden.

02.07.2021