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Dokumentationspflicht besteht weiterhin

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Symbolbild Dokumentation

Die Stadtverwaltung Seesen macht darauf aufmerksam, dass die Pflicht zur Dokumentation personenbezogener Daten bei einem Besuch der Gastronomie weiterhin besteht. Die Regelung gilt laut Verordnung des Landes auch in Landkreisen mit einem Inzidenzwert unter 10.  Es sind Familienname, Vorname, die vollständige Anschrift und die Telefonnummer der jeweiligen Person sowie das Erhebungsdatum und die Erhebungsuhrzeit zu dokumentieren.

Das Ordnungsamt hält sich entsprechende Kontrollen vor.

01.07.2021