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Neue Corona-Verordnung

Bild vergrößern: Symbolische Darstellung eines Corona-Virus' in rot.
Corona-Virus

Das Land Niedersachsen hat mit Wirkung zum 31.05.2021 eine neue Corona-Verordnung erlassen. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

    • Gastronome dürfen ihre Lokale sowohl drinnen als auch draußen öffnen. Bei einer Inzidenz unter 50 entfällt die Testpflicht im Außenbereich, bei einer Inzidenz unter 35 entfällt die Testpflicht auch im Innenbereich.
    • Bei einer Inzidenz unter 35 dürfen Bars, Clubs und Diskotheken wieder öffnen - Zugang ist nur mit negativem Test gestattet, ein Mundschutz muss nicht getragen werden
    • Im Landkreis Goslar sind Zusammenkünfte von maximal 10 Personen aus höchstens 3 Haushalten erlaubt, nicht zusammenlebende Paare gelten als ein Haushalt, Kinder (der sich treffenden Haushalte) werden bis zu einem Alter von 14 Jahren nicht mit eingerechnet.
    • Outdoor-Veranstaltungen dürfen wieder stattfinden: Liegt die Inzidenz unter 50, dürfen 250 Personen teilnehmen, bei einer Inzidenz unter 35 sind sogar 500 Gäste erlaubt
    • Museen dürfen wieder öffnen, ein Test wird nicht benötigt.
    • Fitnessstudios dürfen wieder öffnen (bei einer Inzidenz unter 50 sowie negativem Corona-Test)
    • Hotels dürfen bis zu 80% ausgelastet werden - liegt die Inzidenz unter 35 ist eine volle Ausbuchung möglich. Die Testpflicht für Gäste bleibt bestehen

Der Inzidenzwert im Landkreis Goslar liegt stabil unter 35 (Stand: 31.05.2021). 

Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes:

31.05.2021