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Neue Corona-Verordnung des Landes
Die Niedersächsische Landesregierung hat eine neue Corona-Verordnung veröffentlicht.
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
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- Alle mindestens seit 14 Tagen vollständig Geimpfte sowie alle vollständig Genesenen werden bei den Kontaktbeschränkung nicht mitgezählt
- Zutritt zu Geschäften, die nicht zur Grundversorgung zählen, ist bei einer Größe ab 200m² nur mit einer Bescheinigung über einen Negativ-Test, einer Impfbescheinigung oder einem Nachweis über die vollständige Genesung gestattet
- Außengastronomie darf wieder öffnen. Auch hier gilt der Nachweis über eine Genesung, Impfung oder eines Negativ-Tests als Voraussetzung
- Hotels dürfen für Personen aus Niedersachsen wieder öffnen - bei Anreise muss ein Negativ-Test vorliegen, der mind. zwei Mal pro Woche erneuert werden muss
- Als Testnachweis dient sowohl eine Bescheinigung von einem Testzentrum als auch eine Testung direkt vor der Eingangstür des jeweiligen Geschäfts
Die gesamte Corona-Verordnung zum Nachlesen finden Sie hier:
10.05.2021