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Neue Corona-Verordnung
Das Land Niedersachsen hat mit Wirkung zum 29. März 2021 eine neue Corona-Verordnung veröffentlicht. Die Punkte im Überblick:
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- Zusammenkünfte sind gestaffelt nach dem jeweiligen Inzidenzwert des Landkreises / der Kommune wie folgt möglich:
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- Inzidenz unter 35: Nach veröffentlichter Allgemeinverfügung des Landkreises / der Kommune mit max. 10 Personen aus 3 Haushalten.
- Inzidenz unter 100: Ein Haushalt plus zwei weitere Personen eines anderen Haushalts.
- Inzidenz über 100: Ein Haushalt plus eine weitere Person eines anderen Haushalts.
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- Vom 2. bis einschließlich 5. April sind Ansammlungen von Personen in der Öffentlichkeit unzulässig
- Hotels und Gastronomie bleiben weiterhin geschlossen
- Arbeitgeber sollen - sofern möglich - Homeoffice bewilligen
- Zusammenkünfte sind gestaffelt nach dem jeweiligen Inzidenzwert des Landkreises / der Kommune wie folgt möglich:
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Es gilt der regionale Inzidenzwert, veröffentlicht auf: www.niedersachsen.de/coronavirus
Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes finden Sie hier:
29.03.2021