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Neue Corona-Verordnung

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Coronavirus Symbolbild

Das Land Niedersachsen hat mit Wirkung zum 29. März 2021 eine neue Corona-Verordnung veröffentlicht. Die Punkte im Überblick:

      • Zusammenkünfte sind gestaffelt nach dem jeweiligen Inzidenzwert des Landkreises / der Kommune wie folgt möglich:
            • Inzidenz unter 35: Nach veröffentlichter Allgemeinverfügung des Landkreises / der Kommune mit max. 10 Personen aus 3 Haushalten.
            • Inzidenz unter 100: Ein Haushalt plus zwei weitere Personen eines anderen Haushalts.
            • Inzidenz über 100: Ein Haushalt plus eine weitere Person eines anderen Haushalts.
      • Vom 2. bis einschließlich 5. April sind Ansammlungen von Personen in der Öffentlichkeit unzulässig
      • Hotels und Gastronomie bleiben weiterhin geschlossen
      • Arbeitgeber sollen - sofern möglich - Homeoffice bewilligen

Es gilt der regionale Inzidenzwert, veröffentlicht auf: www.niedersachsen.de/coronavirus

Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes finden Sie hier:

29.03.2021