Seiteninhalt
Neue Verfügung des Landkreises
Der Landkreis Goslar hat inzwischen auch zwei Allgemeinverfügungen veröffentlicht, in denen er die Anpassung der Örtlichkeiten mit Maskenpflicht, die Aufhebung der Maskenpflicht an Ski- und Rodelhängen sowie die Erweiterung der zulässigen Kontakte auf zehn Personen aus drei Haushalten regelt.
Die Allgemeinverfügungen finden Sie hier:
13.03.2021