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Neue Corona-Verordnung
Ab Montag, 8. März 2021, gilt in Niedersachsen die neue Corona-Verordnung. Die wichtigsten Punkte im Überblick:
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- bei einem Inzidenzwert unter 100: Treffen mit fünf Personen aus zwei Haushalten sind erlaubt.
- Paare aus getrennten Haushalten zählen ebenfalls als ein Haushalt
- ab einem Inzidenzwert von unter 35 entscheidet der jeweilige Landkreis, ob er Treffen mit bis zu 10 Personen aus maximal 3 Haushalten wieder erlaubt.
- Präsenzpflicht für Grundschüler und Schüler aus Abschlussklassen
- Ab 15. März bei einem Inzidenzwert unter 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen: Schüler der Klassen 5 bis 7 und 12 werden im Wechselmodell unterrichtet
- Ab 22. März bei einem konstanten Inzidenzwert unter 100 im Landkreis: Wechselunterricht für alle Schüler
- Bei einer Inzidenz unter 100 ist Terminshopping im Einzelhandel möglich. Dabei gilt: Pro Kunde min. 40 m² Platz.
- Auch Tattoostudios und Kosmetiker dürfen wieder öffnen
08.03.2021