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Neue Corona-Verordnung

Bild vergrößern: Auf dem Bild ist eine Nahaufnahme eines Corona-Virus in Rottönen zu sehen.
Corona-Virus

Ab Montag, 8. März 2021, gilt in Niedersachsen die neue Corona-Verordnung. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

    • bei einem Inzidenzwert unter 100: Treffen mit fünf Personen aus zwei Haushalten sind erlaubt.
    • Paare aus getrennten Haushalten zählen ebenfalls als ein Haushalt
    • ab einem Inzidenzwert von unter 35 entscheidet der jeweilige Landkreis, ob er Treffen mit bis zu 10 Personen aus maximal 3 Haushalten wieder erlaubt.
    • Präsenzpflicht für Grundschüler und Schüler aus Abschlussklassen
    • Ab 15. März bei einem Inzidenzwert unter 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen: Schüler der Klassen 5 bis 7 und 12 werden im Wechselmodell unterrichtet
    • Ab 22. März bei einem konstanten Inzidenzwert unter 100 im Landkreis: Wechselunterricht für alle Schüler
    • Bei einer Inzidenz unter 100 ist Terminshopping im Einzelhandel möglich. Dabei gilt: Pro Kunde min. 40 m² Platz.
    • Auch Tattoostudios und Kosmetiker dürfen wieder öffnen

Die Verordnung im Wortlaut:

Bild vergrößern: Corona-Verordnung kompakt
Corona-Verordnung kompakt