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Neue Corona-Verordnung
Nach dem Bund-Länder-Beschluss hat das Land Niedersachsen eine neue Corona-Verordnung verabschiedet. Die wichtigsten Punkte im Überblick:
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- Verlängerung des Lockdowns bis 7. März; ausgenommen Friseure - sie dürfen bereits ab 1. März öffnen
- Treffen nur zwischen Menschen des eigenen Hausstandes und einer weiteren Person möglich
- Rückkehr zum Präsenunterricht, zur Öffnung von Kitas und anderen Einrichtungen nach Stufenplan 2.0 des Landes (bisher als Entwurf in Abstimmung)
- Öffnung des Einzelhandels erst ab einer 7-Tage-Inzidenz von weniger als 35, dann 1 Kunde pro 20 m²
- Hotels und Gastronomie: Noch keine Öffnung in Sicht
Die Corona-Verordnung ist seit dem 13.02.2021 gültig und kann hier eingesehen werden:
15.02.2021