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Verlängerung des Lockdowns

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Coronavirus Symbolbild

Bund und Länder haben auf ihrer Konferenz am 19.01.2021 beschlossen, den Lockdown bis mindestens zum 14. Februar zu verlängern. Neben den bisher bestehenden Regelungen haben die Bundeskanzlerin und Regierungschefs der Länder folgende Vereinbarungen getroffen:

    • Pflicht zu medizinischen Masken (OP-Masken oder Masken mit den Standards KN95/N95 oder FFP2) in Geschäften und im Nahverkehr.
    • Arbeitgeber sind dazu angehalten, ihren Mitarbeitern wenn möglich Homeoffice ermöglichen sollen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird dazu eine bis zum 15. März befristete Verordnung erlassen.
    • Die bestehenden Auflagen für Schulen und Kitas werden bis zum 14. Februar verlängert.
    • Verstärkte Schutzvorkehrungen in Alten- und Pflegeheimen durch Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske bei Kontakt zu Bewohnern.

Die Änderung der Niedersächsische Corona-Verordnung im Wortlaut: