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Verordnung zum Lockdown
Vom 16. Dezember bis einschließlich 10. Januar hat die Niedersächsische Landesregierung einen erneuten Lockdown angeordnet. Laut Bund-Länder-Beschluss vom 13. Dezember sollen ab Mittwoch, 16. Dezember, folgende Maßnahmen greifen:
- Private Zusammenkünfte sind auf den eigenen und einen weiteren Hausstand, maximal aber auf 5 Personen zu beschränken.
- Vom 24. bis 26. Dezember sind Treffen mit dem eigenen Hausstand sowie 4 weiteren Personen zuzüglich Kindern bis 14 Jahren gestattet, auch wenn dabei die Anzahl von 5 Personen über 14 Jahre überschritten wird.
- An- und Versammlungsverbot am 31.12.
- Kein Verkauf von Pyrotechnik
- Der Einzelhandel wird geschlossen. Davon ausgenommen sind Supermärkte, Tierfuttermärkte, Sanitäts- und Reformhäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Getränkemärkte, Tankstellen, Babyfachmärkte, Poststellen u. v. m.
- Dienstleistungsbetriebe wie Tattoostudios, Friseursalons, Kosmetikstudios und Massagesalons werden geschlossen.
- Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben möglich (z.B. Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie).
- Schulen werden geschlossen
Die geänderte Verordnung der Niedersächsischen Landesregierung im Wortlaut:
15.12.2020