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Freigänger-Katzen kastrieren

Bild vergrößern: Abgebildet ist eine junge graue Katze vor grünem Hintergrund.
Freigänger-Katzen müssen kastriert werden.

Die Stadt Seesen nimmt die aktuell vom Land durchgeführte große Kastrations-Aktion von Katzen, die noch bis Mitte Dezember läuft, zum Anlass um über die bestehende Kastrationspflicht von Freigänger-Katzen zu informieren. Demnach sind Katzenhalter freilaufender Katzen gemäß der städtischen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Seesen vom 19. Januar 2005 seit der Änderung zum 1. Januar 2020 dazu verpflichtet, ihr Tier kastrieren, mit einem Mikrochip kennzeichnen und bei den Haustierregistern Tasso oder FindeFix registrieren zu lassen. Freilebende Katzen vermehren sich zwei bis drei Mal pro Jahr und bekommen dabei bis zu sieben Junge pro Wurf – die Population ist schon bald nicht mehr überschaubar und wird für die Halter sowie die Stadt Seesen zur großen Herausforderung. „Allein in diesem Jahr musste das Ordnungsamt bereits 51 streunende Katzen ins Tierheim nach Goslar bringen“, berichtet Simone Armes, Mitarbeiterin im Ordnungsamt der Stadt Seesen. „Im vergangenen Jahr waren es insgesamt sogar rund 70 Tiere.“ Um einer unkontrollierten Vermehrung entgegenzuwirken, sind Halter nun verpflichtet, ihre Katzen zu kastrieren. Als Halter gilt auch jeder, der freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt und so fast ungewollt zum Katzenhalter wird. „Nach den ersten Monaten, in denen die neue Verordnung gültig ist, haben wir festgestellt, dass viele Personen gar nicht wissen, dass sie Katzenhalter sind“, erklärt Uwe Zimmermann, Fachbereichsleiter Ordnung. Häufig werden streunende Katzen aus Mitleid gefüttert, um die Tiere vor einer Mangelernährung zu bewahren – der Deutsche Tierschutzbund schätzt die Anzahl verwilderter Hauskatzen in Niedersachsen auf rund 150.000 Tiere, die ohne menschliche Versorgung und Betreuung entweder an Mangelernährung sterben oder aufgrund von Infektionskrankheiten qualvoll verenden, meist schon als Jungtier vor Erreichen des ersten Lebensjahres. Infektionskrankheiten wie Katzenschnupfen oder auch Katzenleukose stellen auch eine Gefahr für freilebende Hauskatzen dar, die sich bei den streunenden Tieren anstecken können. Die Stadt Seesen möchte dem Leid der Tiere entgegenwirken und ruft alle Katzenbesitzer dazu auf, ihrer Pflicht zur Kastration freilaufender Katzen nachzukommen.

12.11.2020