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Neue Corona-Verordnung ab 2.11.
Das Land Niedersachsen hat auf Grundlage der Beschlüsse von Bund und Ländern eine neue Corona-Verordnung veröffentlicht, die ab Montag, 2.11.2020, gültig ist.
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Kontakte auf ein absolut notwendiges Minimum beschränken
- in privaten Räumlichkeiten sind nur noch Zusammenkünfte mit maximal 10 Personen aus 2 Haushalten zulässig (ausgenommen sind Angehörige und Kinder unter 12 Jahren)
- private Reisen und tagestouristische Ausflügen sowie Besuche sollen vermieden werden
- gastronomische Betriebe müssen schließen
- alle Kultur- und Freizeiteinrichtungen müssen schließen
- Dienstleistungsbetriebe der Körperpflege (z.B. Tattoostudios, Kosmetiksalons und Massagepraxen) müssen schließen. Friseursalons dürfen geöffnet bleiben.
- Medizinisch notwendige Behandlungen (bspw. Physiotherapie, Logopädie, Podologie) bleiben weiterhin möglich
- Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet
- Übernachtungsangebote für touristische Zwecke sind nicht gestattet
- Maskenpflicht für Schüler der Sekundarstufen I & II während des Unterrichts bei Überschreiten des Inzidenzwertes von 50 im jeweiligen Landkreis (Inzidenzwert für LK Goslar, Stand 01.11.2020: 64,3)
Die gesamte Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen zum Nachlesen: