Maskenpflicht in Seesener Innenstadt
Vor dem Hintergrund der vom Landkreis Goslar am 28. Oktober 2020 veröffentlichten Allgemeinverfügung über das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf öffentlichen Plätzen und Straßen bei Überschreiten des Inzidenzwertes von 35, sind Bürger ab sofort verpflichtet, auf dem Jacobson-Platz, in der Jacobson-Straße zwischen Bismarckstraße und Poststraße mit Dr.-Heinrich-Jasper-Platz sowie der Marktstraße einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Wie der Landkreis Goslar am 28. Oktober bekannt gab, registrierte das Gesundheitsamt 16 weitere Fälle, sodass die Zahl der infizierten Personen in den vergangenen sieben Tagen bezogen auf 100.000 Einwohner (Inzidenzwert) auf 40,7 anstieg und die Allgemeinverfügung somit ab sofort in Kraft tritt. Auch bei kurzzeitiger Unterschreitung des Inzidenzwertes bleibt die Maskenpflicht zunächst bestehen, bis der Landkreis hierzu anderweitige Regelungen trifft.
Die Allgemeinverfügung des Landkreises kann hier eingesehen werden:
Bund und Länder haben sich am Mittwoch auf weitere Einschränkungen geeinigt, die ab dem 2.11.2020 gelten sollen. Die Beschlüsse im Überblick:
- Abstand halten, Kontakte auf ein absolut nötiges Minimum reduzieren
- Aufenthalt in der Öffentlichkeit nur mit Angehörigen des eigenen oder eines weiteren Hausstandes, maximal 10 Personen
- Verzicht auf nicht notwendige private Reisen und Besuche
- keine Übernachtungsangebote für touristische Zwecke
- Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen (Theater, Kinos, Spielhallen, Fitnessstudios etc.)
- kein Freizeit- und Amateursportbetrieb mehr auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, mit Ausname des Individualsports
- Schulen und Kitas bleiben geöffnet
- Unterhaltungsveranstaltungen werden abgesagt
- Profisportveranstaltungen finden nur ohne Zuschauer statt
- Gastronomiebetriebe werden geschlossen (davon ausgenommen: Lieferung und Abholung von Speisen)
- Dienstleistungsbetriebe im Bereich Körperpflege werden geschlossen (davon ausgenommen: Medzinisch notwendige Behandlungen wie Physio-, Ergo- und Logotherapie, Podologie). Auch Friseursalons bleiben geöffnet
- Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet
Eine aktuelle Verordnung des Landes Niedersachsen über die auf Bundesebene getroffenen Beschlüsse gibt es noch nicht. Nachzulesen sind die Beschlüsse hier: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bund-laender-beschluss-1805264