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Neue Corona-Verordnung
Die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen tritt mit Wirkung zum 23.10.2020 in Kraft.
Die Änderungen im Überblick:
- Verschärfung der Maskenpflicht: Liegt der Inzidenzwert in einer Kommune oder Landkreis über 35 (haben sich also mehr als 35 Personen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen mit dem Virus infiziert), soll eine Maske auch draußen getragen werden, sobald der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
- Sperrzeiten in der Gastronomie: Liegt der Inzidienzwert über 35, gelten für die Gastronomiebetriebe Sperrzeiten von 23 bis 6 Uhr.
- Bei einem Inzidenzwert über 50 dürfen Gastronomiebetriebe keine alkoholischen Getränke außer Haus verkaufen.
Die Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 im Wortlaut:
23.10.2020