Seiteninhalt
Änderung der Corona-Verordnung
Zum 25. September tritt die neue Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung in Kraft. Sportveranstaltungen dürfen ab sofort wieder vor einem größeren Publikum stattfinden: So sind unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 1.000 Zuschauer zugelassen - in Stadien dagegen können bis zu 20 Prozent der Platzkapazitäten genutzt werden. Darüber hinaus gelten folgende Regelungen:
- Während der Veranstaltung muss der Sitzplatz eingenommen werden.
- Die Veranstalter müssen Maßnahmen aufgrund eines Hygienekonzeptes treffen (insbesondere zur Steuerung der Personenströme)
- Kontaktdaten der Zuschauerinnen und Zuschauer müssen erhoben und dokumentiert werden (dabei ist der Verkauf personalisierter Tickets ausreichend)
- Gästetickets dürfen nicht verkauft oder auf andere Weise vergeben werden
- Während der Sportveranstaltung darf Alkohol weder angeboten noch konsumiert werden, zudem darf erkennbar alkoholisierten oder berauschten Personen kein Zutritt zur Sportstätte gewährt werden
- Zuschauerinnen und Zuschauer haben außerhalb ihres Sitzplatzes grds. eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen
Die gesamten Änderungen der Verordnung:
25.09.2020