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6. teilweise Änderung des Bebauungsplans SE 05 "Am Schützenplatz"

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Seesen hat am 13.05.2020 den Aufstellungsbeschluss zur 6. teilweisen Änderung des Bebauungsplanes SE 05 „Am Schützenplatz“ in Seesen gefasst und am 08.07.2020 den Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Planentwurfs zur 6. teilweisen Änderung des Bebauungsplanes SE 05 „Am Schützenplatz“ in Seesen gefasst.

Mit der Änderung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Bebauung des Schützenplatzes sowie der bisher noch unbebauten Fläche südlich der Straße „An der Masch“ geschaffen werden. Ziel der Planung ist dabei insbesondere die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses auf dem Schützenplatz.

Der Planentwurf zur 6. teilweisen Änderung des Bebauungsplanes SE 05 „Am Schützenplatz“ in Seesen liegt einschließlich der Begründung in der Zeit vom  03. August 2020 bis zum 03. September 2020 im Rathaus der Stadt Seesen, Marktstraße 1, Zimmer 12, 38723 Seesen, öffentlich aus. Der Planentwurf und die Begründung können während der Dienststunden auch außerhalb der festgesetzten Sprechzeiten eingesehen werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist bei der Stadt Seesen (Bauverwaltungsabteilung, Zimmer 12), Marktstraße 1, 38723 Seesen, abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben.

Verfügbare Unterlagen:

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung (PDF, 408 kB)

Planentwurf mit Begründung (PDF, 4 MB)