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Verordnung zum 11.05.2020
Das Land Niedersachsen hat eine neue Verordnung veröffentlicht, die ab Montag, den 11. Mai gültig ist. Die wichtigsten Punkte im Überblick:
- nach wie vor gilt es, die sozialen Kontakte auf ein Minimum zu beschränken, jetzt dürfen sich aber auch zwei Personen aus unterschiedlichen Haushalten im öffentlichen Raum treffen
- Hochzeitsfeiern und Beerdigungen dürfen im Beisein von insgesamt 20 Personen begangen werden
- die Schüler*innen der 12. Klassen dürfen wieder zur Schule gehen
- Kita-Träger haben die Möglichkeit, bis zu 13 Kinder in der Notbetreuung unterzubringen
- Ferienwohnungen und -häuser sowie Campingplätze sind wieder geöffnet
- Restaurants, Gaststätten, Cafés, Imbisse und Kantinen dürfen unter bestimmten Auflagen wieder für den Vor-Ort-Verzehr geöffnet werden
- Geschäfte, die größer als 800 Quadratmeter sind, dürfen ebenfalls wieder öffnen
- Der Spielbetrieb der 1. und 2. Fußballbundesliga ist wieder möglich
Die gesamte Verordnung im Wortlaut ist hier nachzulesen:
11.05.2020