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Nds. Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte

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Beschränkung sozialer Kontakte

Die Niedersächsische Landesregierung hat eine neue Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte veröffentlicht. Die Änderungen im Überblick:

  • Bau- und Gartenmärkte dürfen wieder an Privatpersonen verkaufen
  • Blumenläden dürfen wieder öffnen
  • Zum engsten Familienkreis gehören ausschließlich Ehegatten, Lebenspartnerinnen, Lebenspartner und Verwandte in gerader Linie.
  • Personen, die in den vergangenen 14 Tagen aus dem Ausland zurückgekehrt sind, dürfen in den kommenden 14 Tagen weder Kitas, (Hoch-)Schulen, Kinderheime, Alten- und Pflegeheime sowie Krankenhäuser besuchen (ausgenommen sind behandlungsbedürftige Personen).
  • Neue Regelungen für Restaurationsbetrieben: Der Verzehr ist im Umkreis von 50 Metern zum Restaurationsbetrieb untersagt
  • Verstöße werden mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro geahndet.

Die Verordnung im Wortlaut finden Sie unter diesem Link.


 

03.04.2020