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Aufnahmestopp in Alten- und Pflegeheimen
Der Landkreis Goslar hat eine Allgemeinverfügung zum Aufnahmestopp in Alten- und Pflegeheimen veröffentlicht. Demnach ist die Aufnahme von neuen Bewohner*innen untersagt, das gilt auch für Einrichtungen des betreuten Wohnens. Ausgenommen sind Einrichtungen, in denen eine 14-tägige Quarantäne ermöglicht wird. Ebenfalls erlaubt ist die Aufnahme von aus dem Krankenhaus in Kurzzeitpflege oder zur Reha entlassenen Patienten.
Der genauen Wortlaut der Allgemeinverfügung ist hier nachzulesen.