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Allgemeinverfügung des Landes zum Kontaktverbot

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Kontaktverbot

Das Land Niedersachsen hat eine Allgemeinverfügung zum Kontaktverbot veröffentlicht. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • soziale Kontakte sind auf ein nötige Minimum zu reduzieren
  • Kontakte außerhalb der Wohnung sind nur erlaubt, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten wird. Davon ausgeschlossen sind Kontakte zu Personen aus dem gleichen Haushalt.
  • Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist Einzelpersonen gestattet. Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum sind höchstens zwei Personen gestattet - ausgenommen sind Angehörige und Personen, die in einer Wohnung leben.
  • notwendige Tätigkeiten und Verrichtungen wie körperliche und sportliche Betätigung im Freien, die Ausübung des Berufs, sowie der Besuch des Arztes sind erlaubt
  • auch der Besuch von Drogerien, Apotheken, Optikern und Hörgeräteakustikern ist weiterhin erlaubt
  • alle nicht dringend notwendigen Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann (Frisöre, Tattoostudios, Nagelstudios, Kosmetikstudios) sind zu schließen.
  • Physiotherapiepraxen dürfen nur besucht werden, wenn eine Behandlung durch eine ärztliche Bescheinigung als unaufschiebbar erklärt wurde
  • auf Wochenmärkten sind nur noch Lebensmittelhändler erlaubt
  • Baumärkte dürfen nur noch ausschließlich an gewerbliche Kunden verkaufen - Fernbestellungen und Auslieferung sind jedoch gestattet.

Hier gibt es die Allgemeinverfügung im Wortlaut.

23.03.2020