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Neue Allgemeinverfügungen: Gaststätten müssen schließen
Der Landkreis Goslar hat am Freitagnachmittag zwei neue Allgemeinverfügungen veröffentlicht. Demnach sind alle Restaurants, Gaststätten, Mensen und Imbisse für den Publikumsverkehr zu schließen - nur noch Außer-Haus-Verkauf ist möglich, der Verzehr muss jedoch in einem Abstand von mindestens 50 Metern von der Gastronomie erfolgen. Die bisher erlaubten Öffnungszeiten zwischen 6 und 18 Uhr sind damit hinfällig. Der genaue Wortlaut kann unter diesem Link eingesehen werden:
https://www.landkreis-goslar.de/media/custom/94_6318_1.PDF?1584718110
In einer weiteren Allgemeinverfügung wird die Nutzung einer Nebenwohnung untersagt. Derzeit beziehen einige Besitzer ihre Zweitwohnung im Harz - mit der Allgemeinverfügung soll dies unterbunden werden. Die Nutzer sollen ihre Nebenwohnung nach Möglichkeit sofort, spätestens aber bis zum 25. März verlassen und an ihren Hauptwohnsitz zurückkehren. Der genaue Wortlaut dieser Allgemeinverfügung kann unter diesem Link eingesehen werden:
https://www.landkreis-goslar.de/media/custom/94_6317_1.PDF?1584715568
20.03.2020