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Coronavirus: Information und Unterstützung


Täglich erreichen die Stadt Seesen Anfragen der örtlichen Wirtschaft, welche Unterstützungsmaßnahmen von Bund, Land, Landkreis oder Stadt insbesondere Klein- und Kleinstunternehmen aus Gastronomie, Tourismus, Einzelhandel und anderen betroffenen Branchen erwarten können.

Grundsätzliche Informationen, zum Beispiel über bestehende Verbote, die Auswirkungen des Coronavirus und die Allgemeinverfügungen, erhalten Gewerbetreibende auf den Seiten des Landkreises Goslar.

In Seesen


Unsere Wirtschaftsförderung beantwortet Ihre Fragen direkt am Telefon auch außerhalb der Geschäftszeiten: 05381 75 278. Wir geben zum Thema regelmäßig Newsletter für Unternehmen heraus, für den Sie sich gerne anmelden können unter wirtschaftsfoerderung@seesen.de .


WiReGo - Wirtschaftsförderung des Landkreises Goslar / IHK / EIN HARZ GmbH


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Die WiReGo hat die wichtigsten Informationen für Unternehmen kompakt zusammengestellt. Die Informationen werden fortlaufend aktualisiert! Neue Informationen sind jeweils in roter Farbe abgesetzt.

Auch die Industrie- und Handelskammer beantwortet Fragen zu den Themen Liquiditätshilfen (KfW, NBank), staatliche Hilfen und Unterstützungsangebote und steht Lieferanten und Vermietern für Fragen zur Seite unter Tel.: 0531 47 15 222

Die EIN HARZ GmbH hat im Rahmen der Kampagne "Solidarität schafft Liquidität" ein Gutschein-Portal erstellt, bei dem sich Unternehmen registrieren können. Käufer können hier Gutscheine erwerben und sie später einlösen: https://www.einharz-gutschein.de/


Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI)

Das BMWI setzt zur Unterstützung von Unternehmen in der Krise folgende Sofortmaßnahmen um: 

  • flexibles Kurzarbeitergeld & Arbeitszeitregelungen
  • Liquiditätshilfen durch Steuerstundungen
  • unbegrenzte Hilfszusagen für lückenlose Liquiditätsabdeckung
  • Europäische Zusammenarbeit

Nähere Informationen dazu finden Sie hier

Land Niedersachsen - Förderung durch die NBank

Wichtiger Hinweis zur Landesförderung

Bitte beachten Sie, dass Sie seit dem 31.03.2020, ab 23:59 Uhr über die bisherige Landesrichtlinie „Niedersachsen-Soforthilfe Corona“ keine Anträge mehr stellen können! Es ist jetzt eine Antragstellung im neuen Förderprogramm "Niedersachsen-Soforthilfe Corona mit finanzieller Unterstützung des Bundes" möglich.

Eine detaillierte Beschreibung zur Landesförderung "Niedersachsen-Soforthilfe Corona mit finanzieller Unterstützung des Bundes“ inklusive Antragsformulare finden Sie hier. Die Antragstellung für die Hilfen kann jetzt auch per Email erfolgen. Voraussetzung ist, dass das Antragsformular ausschließlich als elektronisch ausgefülltes PDF über das Portal oder als Mail an antrag@soforthilfe.nbank.de gesendet wird.

Hierzu eine Anleitung:

Unter diesem Link finden Sie die gesamte Beschreibung des Programmes (für wen, welche Fördersummen, etc.) dazu.

Digitalbonus Niedersachsen

Das Programm "Digitalbonus Niedersachsen" wurde um weitere 15 Millionen Euro aufgestockt, um damit die Beschaffung von technischem Equipment zur Bewältigung der Krise zu erleichtern. Ab sofort können niedersächsische Unternehmen den Zuschuss von bis zu 10.000 Euro explizit auch für Homeoffice-, Videokonferenz- und Telemedizintechnik beantragen.

Nähere Informationen dazu finden Sie hier: https://bit.ly/2V9ILA7

Corona-Grundsicherung

Besonders Soloselbständige und Kleinstunternehmer können schnell in die Lage kommen, dass die Soforthilfen bei ihnen nicht greifen, unwesentlich oder nicht anwendbar sind, da hiermit Liquiditätsprobleme abgefedert werden sollen, nicht aber die Sicherung des Lebensunterhaltes. Zur Sicherung des Lebensunterhaltes gibt es die Corona-Grundsicherung.

Diese Grundsicherung können natürlich auch Personen beantragen, die durch die derzeitige Kurzarbeit ihren Lebensunterhalt nicht auskömmlich bestreiten können.

Selbständige können Rentenbeiträge aussetzen

Selbstständige, die in der Deutschen Rentenversicherung versicherungspflichtig sind und durch die Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten, können beantragen, ihre Beitragszahlung bis 31.10.2020 auszusetzen. Dies gilt auch für Beiträge, die aufgrund einer Stundungsvereinbarung in Raten gezahlt werden, teilt die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland mit. Betroffene können den Antrag auf Aussetzung der laufenden Beitragszahlung formlos beim Versicherer stellen. Die Deutsche Rentenversicherung hat ein Servicetelefon 0800 1000 48090 geschaltet. Im Internet finden sich Informationen unter www.deutsche-rentenversicherung.de.

Datenschutzkonforme Dokumentation

Die Landesbeauftragte für Datenschutz (LfD) gibt Hilfestellung bei der Dokumentationspflicht im Rahmen der Corona-Richtlinien. Unter folgendem Link gibt es ausführliche Hinweise zur Datenerhebung, Aufbewahrung und Vernichtung sowie konkrete Musterformulare für unterschiedliche Gewerbe wie zum Beispiel Restaurationsbetriebe, Volkshochschulen, Spielhallen, Fitnessstudios, Friseure, Kosmetikstudios u.v.m.: https://lfd.niedersachsen.de/startseite/themen/wirtschaft/corona-kontakdaten-187846.html

20.03.2020