Unsicherheit: Wann wird was umgesetzt?
Nicht nur in Sachen Infektionsgefahr herrscht derzeit eine große Verunsicherung: Am Dienstag wurden viele Seesener Bürger*innen stutzig, weil einige Geschäfte noch geöffnet waren - obwohl die Bundesregierung am Montag doch bereits deren Schließung verlangt hatte. Wie kann das sein?
Ganz einfach: Mit der Empfehlung der Bundesregierung am Montag wurde die Schließung der Läden noch nicht rechtskräftig. Dazu bedarf es zunächst eine Weisung des Landes an die jeweiligen Landkreise, die wiederum eine Allgemeinverfügung veröffentlichen müssen. Erst mit Bekanntmachung der Allgemeinverfügung des Landkreises wird die Weisung der Länder rechtskräftig. Die Presse berichtete bereits über die Schließung der Läden, bevor der Beschluss durch die Verfügung rechtskräftig wurde.
"Wir als Ordnungsbehörde der Stadt Seesen können natürlich auch nur geltendes Recht umsetzen. Vorher sind wir nicht handlungsbefugt", erklärt Petra Borchert vom Ordnungsamt Seesen. Gemeinsam mit ihren Kolleg*innen beantwortet sie Fragen von Gewerbetreibenden unter den Telefonnummern 05381 75 274 und 05381 75 250.
Inzwischen liegt die Allgemeinverfügung des Landkreises zum Umgang mit Restaurants vor: https://www.landkreis-goslar.de/media/custom/94_6296_1.PDF?1584546604