Grundsteuerbescheide mit neuen Hebesätzen
In diesen Tagen erhalten Grundeigentümer in Seesen turnusgemäß Post von der Stadtverwaltung mit den aktuellen Grundsteuerbescheiden. Vor dem Hintergrund der Neuausrichtung des Haushaltes hat sich der Rat der Stadt Seesen dazu entschieden, die Hebesätze für die Steuern anzupassen – zum ersten Mal nach elf Jahren. So wird der Hebesatz für die Grundsteuer A von 370 auf 405 Prozent angehoben und für die Grundsteuer B von 380 auf 425 Prozent. Die Realsteuerhebesätze in Seesen befinden sich damit noch immer unter dem Kreisdurchschnittsniveau. Da die neue Grundsteuerreform des Bundes erst im Jahr 2025 greift, ändert sich an den Messbeträgen, die mit den kommunalen Hebesätzen multipliziert werden, in diesem Jahr noch nichts. Die Grundsteuer berechnet sich wie folgt:
Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Flächen): Grundsteuermessbetrag x 4,05
Grundsteuer B (alle anderen bebauten Grundstücke): Grundsteuermessbetrag x 4,25
Mitte Januar des kommenden Jahres wird die Grundsteuer dann vor dem Hintergrund der neu festgesetzten Bemessungsgrundlage berechnet. Auch die Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser mussten an die aktuelle Situation angepasst werden: Für einen Kubikmeter Schmutzwasser fallen nun Kosten in Höhe von 4,49 Euro an (vorher 3,92 €/m³); die Niederschlagswassergebühren steigen um zwei Cent auf 0,16 Euro pro Quadratmeter.