86. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Seesen im Bereich "Ritterheide" in Seesen
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Seesen hat am 15.02.2023 den Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Planentwurfs zur 86. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Seesen im Bereich „Ritterheide“ in Seesen gefasst. Mit der Änderung des Flächennutzungsplans sollen auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer Freiflächen-Photovoltaikanlage geschaffen werden.
Öffentliche Auslegung
Der Planentwurf der 86 Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Seesen im Bereich „Ritterheide“ in Seesen liegt einschließlich der Begründung in der Zeit vom 13. März 2023 bis einschließlich 14. April 2023 im Rathaus der Stadt Seesen, Marktstraße 1, Zimmer 12 (Bauverwaltungsabteilung), 38723 Seesen, öffentlich aus. Der Planentwurf und die Begründung können während der Dienst-stunden auch außerhalb der festgesetzten Sprechzeiten eingesehen werden.
Es liegen folgende umweltrelevante Informationen vor:
- Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 BauGB zur Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere, Pflanzen, Wald, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft und Erholung sowie Kultur- und sonstige Sachgüter
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Kartierbericht zu Biotoptypen, Brutvögeln und Habitatbäumen)
- Stellungnahme der Deutschen Bahn AG zum Thema Emissionen durch den Bahnbetrieb
- Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie zu den Themen Boden, Baugrund und Bergbau
- Stellungnahme des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (Kampfmittelbeseitigungsdienst) zum Thema Kampfmittelbelastung
- Stellungnahme des Landkreises Goslar zu den Themen Kreisentwicklung, Naturschutz, Gewässerschutz und Bodenschutz
- Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zu den Themen Boden und Kompensationsmaßnahmen
- Stellungnahme des Niedersächsischen Landvolks Braunschweiger Land e.V. zu den Themen Boden und Kompensationsmaßnahmen
- Stellungnahme des Regionalverbands Großraum Braunschweig zum Thema Waldabstand
Diese Unterlagen liegen mit aus und können ebenfalls während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist bei der Stadt Seesen (Bauverwaltungsabteilung, Zimmer 12), Marktstraße 1, 38723 Seesen, abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Verfügbare Unterlagen:
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung (PDF, 873 kB)
Planentwurf (Planzeichnung mit Planzeichenerklärung) (PDF, 1,1 MB)
Begründung mit Umweltbericht (Entwurf) (PDF, 4,9 MB)
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Kartierbericht zu Biotoptypen, Brutvögeln und Habitatbäumen) (PDF, 2,8 MB)
Umweltbezogene Stellungnahmen:
Stellungnahme der Deutschen Bahn AG (PDF, 1,4 MB)
Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (PDF, 2,3 MB)
Stellungnahme des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (Kampfmittelbeseitigungsdienst) (PDF, 2,3 MB)
Stellungnahme des Landkreises Goslar (PDF, 2,2 MB)
Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (PDF, 2,0 MB)
Stellungnahme des Niedersächsischen Landvolks Braunschweiger Land e.V. (PDF, 472 kB)
Stellungnahme des Regionalverbands Großraum Braunschweig (PDF, 548 kB)