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Grundsteuerabgaben: Noch bleibt alles beim Alten

Bild vergrößern: Abgebildet sind zwei Frauenhände an einem Taschenrechner. Im Hintergrund ist ein Laptop mit einer Tabelle sichtbar.
Grundsteuer Symbolbild

Die neue Grundsteuerreform des Landes Niedersachsen hat Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümer in den vergangenen Monaten vor große Herausforderungen gestellt. Ziel der Reform ist die Schaffung einer neuen Bemessungsgrundlage, um die bisherigen vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingeschätzten Einheitswerte zu ersetzen und eine gerechtere Verteilung der Grundsteuerzahlungen zu erhalten. Die Gesamteinnahmen der Grundsteuer sollen dabei in jeder Stadt und Gemeinde weder steigen noch sinken. Um sämtliche der 3,6 Millionen Grundstücke in Niedersachsen bis Ende 2023 neu bewerten zu können, hat die Finanzverwaltung alle Eigentümer dazu aufgefordert, Angaben zu Grund, Boden und Gebäuden abzugeben. Die ursprünglich bis Ende Oktober 2022 gesetzte Frist wurde dabei bis Ende Januar 2023 verlängert.

Von der Stadt Seesen werden turnusgemäß zu Beginn des neuen Jahres die aktuellen Grundsteuermessbescheide an die Eigentümer verschickt – berechnet werden sie in diesem sowie im nächsten Jahr aber noch auf Grundlage der bisherigen Hebesätze. Die Grundsteuer berechnet sich aktuell wie folgt:

Grundsteuer A = Grundsteuermessbetrag x 370%
Grundsteuer B = Grundsteuermessbetrag x 380%

Vor dem Hintergrund der erst kürzlich eingegangenen Daten müssen die Finanzämter die Grundstücke zunächst bewerten, bevor sie den Kommunen die notwendigen Bemessungsgrundlagen für die Erhebung der neuen Grundsteuer zukommen lassen können. Ab Mitte Januar 2025 werden die Bescheide auf Grundlage der neuen Grundsteuerreform schließlich verschickt.

Die Stadt Seesen weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auch die Mitarbeiter der Finanzabteilung im Moment noch keine Fragen bezüglich möglicher Änderungen der Zahlungen treffen können, da die Bescheide zunächst an das Finanzamt gegangen sind und der Stadt schlicht noch keine Informationen darüber vorliegen. Das für den Bereich Seesen zuständige Finanzamt Goslar -  Bad Gandersheim hat für sämtliche Fragen rund um die Grundsteuerreform jedoch eine eigene Hotline geschaltet, die montags, dienstags und donnerstags von 8 bis 15 Uhr und freitags in der Zeit von 8 bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 05321 559 120 erreichbar ist.

23.02.2023